Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Grassfish Marketing Technologies GmbH (nachfolgend: Grassfish) bietet Leistungen auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung an. Insbesondere erstellt und überlässt Grassfish Computerprogramme einschließlich Dokumentation (nachfolgend: Software), bietet Service- und Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnik (nachfolgend: Serviceleistungen) an und ermöglicht den Zugriff auf ihre Datenbanken (nachfolgend: ASP-Services). Grassfish erbringt diese Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn Grassfish nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Grassfish. Dies gilt auch für die Abweichung von dieser Schriftformklausel.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote von Grassfish sind freibleibend und unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.2. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Grassfish, mit Lieferung der Software oder dem Beginn der Ausführung des Auftrages durch Grassfish zustande.
3. Leistungen der von Grassfish gelieferten Software
3.1. Eigenschaften, Einsatz- und Abrufbedingungen der Software, Datenbanken und den anderen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung oder der Benutzerdokumentation. Das Vorhandensein der darin beschriebenen Leistungsmerkmale wird von Grassfish nicht garantiert. Die Übernahme einer Garantie erfolgt ausschließlich durch die Erstellung einer gesonderten und schriftlich erteilten Garantieerklärung.
3.2. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3.3. Grassfish ist zur Teilleistung berechtigt.
3.4. Grassfish erstellt und überlässt Kunden Software nach Maßgabe der Regelung in Ziff. 6. und Ziff. 8. Die Nutzung von ASP-Services gewährt Grassfish dem Kunden nach Maßgabe der Regelung in Ziff. 7. und 8.
3.5. Gegenstand der Serviceleistung ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht der Erfolg, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
4. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
4.1. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung der Software bzw. Freischaltung der Datenbank bzw. bei Inanspruchnahme der Leistung von Grassfish ohne jeden Abzug zu erfolgen.
4.2. Überweisungen aus dem Ausland gelten erst nach Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto von Grassfish als Zahlung. Provisionen, Courtage, Konvertierungsentgelte, Bearbeitungsgebühren und anderweitige Bankgebühren und Auslagen des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden.
4.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Grassfish berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
4.4. Nutzungsrechte an einer Software oder Datenbank bzw. das Eigentum an sonstigen Produkten der Grassfish gehen stets erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Grassfish berechtigt die allenfalls schon gelieferte Software herauszuverlangen oder den Zugang des Kunden zur Datenbank zu sperren. Der Kunde ist zur Herausgabe und/oder zur nachweislichen Löschung der Software verpflichtet.
4.5. Auch bei Verzug mit sonstigen Zahlungen oder bei einem anderen vom Kunden zu vertretenden, vertragswidrigen Verhalten, ist Grassfish berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist die Einräumung der Nutzungsrechte gem. Ziff. 8. ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, die gelieferte Software herauszuverlangen oder den Zugang des Kunden zur Datenbank zu sperren, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe und/oder zur nachweislichen Löschung der Software verpflichtet.
4.6. Die Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Grassfish anerkannt worden sind.
5. Haftung und Schadensersatz
5.1. Grassfish haftet in Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.2. Die Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit einer Leistung und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch die nachfolgenden Regelungen nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet Grassfish ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. 5.3 bis 5.6.
5.3. Grassfish haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.4. Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
5.5. Verschuldensunabhängige Ansprüche auf Schadensersatz für bei Abschluss des Vertrags vorhandene Mängel sind ausgeschlossen.
6. Software
6.1. Software wird in ihrer jeweils letzten gültigen und von Grassfish für den Vertrieb freigegebenen Version geliefert. Der Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene Software unverzüglich nach Erhalt auf Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder anderweitige Mängel (nachfolgend: Mängel) zu untersuchen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich und unter nachvollziehbarer Schilderung der Fehlersymptome zu rügen.
6.3. Dem Anwender ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software und dem dazugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden kann. Grassfish stellt dem Kunden jedoch eine Software zur Verfügung, die die Nutzung der in der mitgelieferten Bedienungsanleitung angegebenen Funktionen erlaubt.
6.4. Grassfish haftet nicht für die Beschaffenheit von Software, sofern diese lediglich in öffentlichen Äußerungen, insbesondere im Rahmen der Werbung für die jeweilige Software von Grassfish oder ihren Gehilfen beschrieben wird, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass diese Äußerung seine Kaufentscheidung beeinflusst haben oder wenn und soweit Grassfish oder ihre Gehilfen die Äußerungen nicht kannten und nicht kennen mussten oder wenn die Äußerungen im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt waren.
6.5. Grassfish haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze selbst verschwindet oder vom Kunden selbst mit unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
6.6. Bei Vorliegen eines Mangels kann Grassfish wählen, ob Grassfish den Mangel selbst beseitigt oder einen mangelfreien Ersatz liefert (nachfolgend: Nacherfüllung). Ersetzte Software ist Grassfish zurückzugeben, ersetzte Daten sind zu löschen. Das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten, oder diesen zu kündigen bleibt hiervon unberührt.
6.7. Beim Vorliegen von Mängeln kann der gewerbliche Kunde die gesetzlichenRechte auf Rücktritt, Minderung der Vergütung und/oder Schadensersatz geltendmachen, nachdem er Grassfish eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfüllung ablehne, und die Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist fehlschlägt.
6.8. Grassfish ist nicht mehr zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde selbst ohne vorherige Zustimmung von Grassfish Änderungen an der Software, an einer Datenbank oder an dem Zugriff auf die Datenbanken von Grassfish durchgeführt hat oder von Dritten hat durchführen lassen, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten nicht erschweren und der Mangel nicht auf diese Änderung zurückzuführen ist.
6.9. Die Gewährleistungspflicht von Grassfish entfällt auch bei Einsetzung der Software oder Nutzung des ASP-Services in einer anderen als der vorgesehenen Hardware oder Softwareumgebung.
6.10. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Software, bzw. Freischaltung der Datenbank. Sofern eine Abnahme stattfindet, beginnt sie mit der Abnahme von Leistungen durch den Kunden oder mit Eintritt des Abnahmeverzugs.
7. ASP-Services
7.1. Im Rahmen des ASP-Services schuldet Grassfish dem Kunden das Ermöglichen des Zugriffs auf die jeweilige Datenbank von Grassfish (nachfolgend: Datenbank) gemäß Ziff. 7.3.
7.2 Grassfish schuldet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in ihre Datenbank eingestellten Daten. Insoweit ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
7.3. Grassfish ist verpflichtet, dem Kunden den Zugriff auf die jeweilige Datenbank zu ermöglichen oder dem Kunden die Daten, so wie sie in der Datenbank enthalten sind, zu übermitteln. Zugriff ist die Möglichkeit, die Daten, so wie sie in der Datenbank enthalten sind, mit der durch die Datenbank zur Verfügung gestellte Software zur bearbeiten.
7.4. Die Datenbanken sind aus technischen und betrieblichen Gründen nicht ununterbrochen verfügbar. Die Nutzung ist beispielsweise bei regelmäßigen Wartungsarbeiten und Updates nur eingeschränkt möglich. Die Verfügbarkeit unterliegt zudem denjenigen Beschränkungen, die dem Internet immanent sind und die insbesondere ihre Ursache außerhalb der Sphäre von Grassfish haben. Beispielsweise der Ausfall externer Server, externen Überlastungen des Netzes sowie externer Eingriffe in das System.
8. Nutzung der Software und der Datenbanken
8.1. Die dem Kunden von Grassfish überlassene Software und die Datenbank sind urheberrechtlich geschützt.
8.2. Grassfish räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die überlassene Software oder die Datenbank zu nutzen. Das Nutzungsrecht bei Überlassung der Software auf Zeit und beim ASPServices ist auf die Vertragsdauer beschränkt.
8.3. Nutzung ist das Ablaufen der Software bzw. das Abrufen von Daten aus der Datenbank im jeweils vertraglich festgelegten Funktions- und Systemumfang.
8.4. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht gemäß Ziff. 8.2 unter der aufschiebenden und auflösenden Bedingungen der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der vereinbarten Gebühren. Dies bedeutet, dass der Kunde sobald und solange er die vereinbarten Gebühren nicht vollständig bezahlt, die Software oder die Datenbank nicht nutzen darf.
8.5. Der Kunde ist berechtigt, die Software und die Datenbestände im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen.
8.6. Ein Recht des Kunden zur Übersetzung, Bearbeitung oder anderen Umarbeitung von Software kommt nur bei eigens für den Kunden entwickelten und alleine ihm überlassenen Programmen (Individualsoftware) in Betracht und bedarf stets ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
8.7. Der Kunde darf Software, die ihm auf Dauer übertragenen wurde, einschließlich der Nutzungsrechte daran nur mit Zustimmung von Grassfish auf einen Dritten übertragen.
8.8. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und die Datenbestände durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
8.9. Im Übrigen gewährt Grassfish dem Kunden keine Urheber- und sonstigen Schutzrechte.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Grassfish abtretbar.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Grassfish. Gerichtsstand ist Wien.
9.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
Status 20/10/2011
Grassfish Marketing Technologies GmbH Heiligenstaedter Strasse 31/Stg.1/601 1190 Vienna, Austria